Faktencheck: Kugelbomben
„Kugelbomben“ – es ist noch nicht lang her, da kannten nur Pyrotechniker und Großfeuerwerker diesen Begriff. Seit Silvester 2024/25 kennen ihn Millionen Deutsche. Die illegale Beschaffung und Verwendung von Kugelbomben hat Silvester 2024/25 für Todesfälle, Brände und eine berechtigte Diskussion rund um die illegale Verwendung von Feuerwerk gesorgt. Doch was sind eigentlich Kugelbomben? Was unterscheidet sie vom Kategorie F2-Feuerwerk, das man zu Silvester kennt?
Klassisches Silvesterfeuerwerk für den privaten Gebrauch und Kugelbomben sind zwei komplett unterschiedliche Arten von Feuerwerk. Während klassisches Feuerwerk (Kategorie F2) legal ab 18 Jahren erhältlich ist, gehören Kugelbomben zur Kategorie F4. Sie sind ausschließlich zur Verwendung durch Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis vorgesehen. Mit anderen Worten: Kugelbomben haben in den Händen von Laien nichts zu suchen.
- Nichts für Laien!
Hat ein durchschnittlicher Knallkörper zwischen einem und sechs Gramm Schwarzpulver, so kann eine Kugelbombe bis zu mehreren 100 Gramm Schwarzpulver oder Blitzknallsatz enthalten. Die Sprengkraft einer Kugelbombe ist also um ein Vielfaches größer als die eines klassischen Knallkörpers. Bei ihrer Verwendung durch professionelle Pyrotechniker ist das auch gewollt und sinnvoll, soll die Kugelbombe doch bei Großfeuerwerken für kraftvolle Effekte in der Luft sorgen und „schöne Bilder“ am Himmel erzeugen.
- Folgen für Menschen und Umwelt
Ganz anders sieht es aus, wenn Kugelbomben illegalerweise in den Händen von Laien landen. Dann bergen sie erhebliche Gefahren für Umwelt, Gebäude und vor allem für Menschen. Kugelbomben werden von Profis normalerweise aus speziellen Vorrichtungen (Abschussrohre) abgeschossen. Sie sind nicht dafür konzipiert, händisch gezündet zu werden. Werden sie dennoch falsch gezündet, können sie - aufgrund der schnell zündenden Anzündschnüre - erhebliche Personen- oder Sachschäden verursachen oder direkt zum Tod führen.
- Teurer „Spaß“ - Geldbußen von bis zu 50.000 Euro
Aus juristischer Sicht ist der nicht-professionelle Umgang mit Kugelbomben klar geregelt:
Wer ohne entsprechende Erlaubnis Kugelbomben einführt, verkauft, anderen überlässt oder sie selbst verwendet, begeht in Deutschland per Gesetz eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit empfindlichen Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Fazit: In den Händen von Laien sind Kugelbomben extrem gefährlich. Durch ihre Sprengkraft bergen sie große Gefahren für Laien. Aus diesen Gründen dürfen sie ausschließlich von professionellen Pyrotechnikern mit spezieller Genehmigung verwandt werden.