Fragen und Antworten rund ums Feuerwerk
Zu vielen Fragen rund um die Pyroindustrie und Silvesterknaller liefern wir Ihnen hier erste Antworten. Klicken Sie sich einfach durch die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Thema Feuerwerk – vielleicht finden Sie schon, was Sie suchen.
An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Ist einer der genannten Tage ein Sonntag ist eine Abgabe schon ab dem 28. Dezember zulässig.
Im Jahr 2023 beginnt der Verkauf am 28.12.2023.
Wann dürfen Feuerwerkskörper von wem abgebrannt werden?
Nur 24 Stunden für privates Feuerwerk
Kunden, die gleich nach dem Kauf meinen, sie müssten die Ware mal eben „testen“. Jugendliche, die schon vor Weihnachten erste Knallkörper in der City werfen, um Passanten zu erschrecken. Idioten, die schon am 29. Dezember 2024 in Berlin Autofahrer massiv mit Raketen und Böllern beschießen. Traurig, aber wahr: Die Zahl der Vorfälle mit Feuerwerk vor Silvester – sie hat leider zugenommen.
Die einen scheinen die Vorgaben nicht zu kennen, die anderen scheinen sie nicht verstehen zu wollen. Gleichzeitig gibt es zudem nicht wenige Menschen, die alle Jahre wieder trefflich darüber streiten, wann denn eigentlich genau Silvesterfeuerwerk gezündet werden darf.
Bis heute existieren noch einige irrtümliche oder falsche Vorstellungen, wenn es um den Zeitraum für privaten Feuerwerksspaß geht. Dabei ist die Gesetzeslage klar und eindeutig:
Offiziell darf in Deutschland vom
31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr
Feuerwerk geschossen werden (immer vorausgesetzt man ist über 18 Jahre alt).
Je nach Bundesland und Wohnort kann es zwar leichte Abweichungen geben, da Städte und Gemeinden mitunter selbst über die genauen Zeiten entscheiden. Sicher ist aber: Wer außerhalb dieses Zeitraums Feuerwerk zündet, der spielt schnell mal mit dem Feuer, sollte er keine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt haben.
Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.
Und da kann einem beim „Silvesterspaß“ schnell mal das Lachen vergehen…
Übrigens: Natürlich gibt es auch außerhalb des offiziellen Silvester-Zeitraumes noch die Chance, Feuerwerk zu genießen. Kategorie F1-Feuerwerk (Wunderkerzen, Tischfeuerwerk etc.) darf natürlich ganzjährig genutzt werden von Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Zudem steht es Privatpersonen frei, eine Sondergenehmigung für private Feste wie Hochzeiten oder Jubiläen zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung wird in der Regel bei besonderen Anlässen erteilt von der lokal zuständigen Behörde.
Vorgehensweise für die Sondergenehmigung
- Antrag stellen: Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde oder dem Umweltamt der Stadt/Gemeinde gestellt werden, in der das Feuerwerk gezündet werden soll.
- Fristen beachten: In vielen Städten sollte der Antrag mindestens 2 - 4 Wochen vor dem geplanten Termin eingereicht werden.
- Erforderliche Angaben: Anlass des Feuerwerks (z. B. Hochzeit), Datum, Uhrzeit und Ort des Feuerwerks, Art und Menge der Feuerwerkskörper, Name und Kontaktdaten des Antragstellers, ggf. Zustimmung des Grundstückseigentümers, falls das Feuerwerk auf privatem Grund gezündet wird
- Gebühren: Die Kosten für die Genehmigung variieren je nach Gemeinde und liegen meist zwischen 50 und 200 Euro.
Bitte beachten Sie in diesem Jahr die örtlichen Bestimmungen für das Abbrennen.
Worauf sollte man beim Kauf von Silvesterfeuerwerk achten, um legales und somit sicheres Feuerwerk zu erwerben?
Hersteller / Einführer müssen pyrotechnische Gegenstände sowie ihre Verpackung kennzeichnen. Beim Kauf sollte auf daher auf die Kennzeichnung unbedingt geachtet werden.
Auch müssen die Feuerwerkskörper eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache aufweisen.
Wie müssen Feuerwerkskörper gekennzeichnet sein?
Handelsname und Typ des Gegenstandes,
Name des Herstellers oder Einführers,
eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke,
Postanschrift einer zentralen Anlaufstelle, an der der Hersteller oder Einfüh- rer kontaktiert werden kann,
CE-Zeichen und Registriernummer,
- Beispiel : WWWW (CE-Zeichen) ZZZZ-F2-1234 (Reg-Nr.)
Dabei steht
WWWW für die Kennnummer der benannten Stelle, die die Überwachung des Qualitätsmanagements vornimmt ( z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung),
ZZZZ für die Kennnummer der benannten Stelle, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung)
F2 für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 und die 4-stellige Zahl eine spezifische Nummer zur Identifizierung des GegenstandesKategorie: Beispiel: F1 oder F2,
Kennnummer der benannten Stelle (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung),
Schutzabstand,
Nettoexplosivstoffmasse (abgekürzt: NEM),
Altersgrenze gem. § 20 SprengG,
Produkt-, Chargen- oder Seriennummer
Soweit sich die Kennzeichnung auf einzelnen Gegenständen nicht anbringen lässt, genügt die Anbringung auf der kleinsten Verpackungseinheit. Enthält eine kleinste Verpackungseinheit verschiedene pyrotechnische Gegenstände, so muss erkennbar sein, welche Kennzeichnung für welchen Gegenstand gilt.
Für die Beförderung bzw. die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände müssen die Versand- bzw. Packstücke mit folgender Kennzeichnung versehen sein:
Lagergruppe z.B. 1.4
Verträglichkeitsgruppe: S oder G
Für alle Kennzeichnungen gilt:
Sie müssen deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache verfasst sein.
Um sicherzugehen, dass auch wirklich zugelassenes und geprüftes, und somit lega- les und sicheres Feuerwerk erworben wird, können Sie auch auf das VPI- Zeichen, das nur von unseren Mitgliedsunternehmen verwandt werden darf, achten.
Darüber hinaus sollten Sie die Feuerwerkskörper nur in bekannten Verkaufsstellen, z. B. Supermärkte, Baumärkte, Einkaufszentren, Drogeriemärkte oder im Schreibwa- reneinzelhandel etc. einkaufen.
Unter dem Link http://www.feuerwerk-vpi.de/liste-registrierungsnummern/ haben wir auch ein Register über alle zugelassenen Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnischen Gegenstände unserer Mitgliedsfirmen hinterlegt. Dieses Register wird quartalsweise aktualisiert und bietet sowohl den Marktaufsichtsbehörden, als auch den Konsumen- ten die Möglichkeit zu prüfen, ob pyrotechnische Gegenstände eine entsprechende Zulassung mit entsprechender Registrierungsnummer haben. Das Register ist nach Registrierungsnummern sortiert und beinhaltet nur die pyrotechnischen Gegenstände unserer VPI-Mitgliedsunternehmen. Die Teilnahme an dem VPI-Register ist für unsere Mitgliedsunternehmen freiwillig.
Welche Feuerwerksneuheiten gibt es zum kommenden Silvester?
Jedes Jahr entwickelt die Branche ihre Produkte weiter und versucht, den Wünschen der Kunden zu entsprechen. Der Trend zum Batterie- und Verbundfeuerwerk hat die letzten Jahre stark geprägt. Bei diesen Gegenständen handelt es sich um Artikel, die nur einmal angezündet werden müssen und nacheinander eine Vielzahl von Knall-, Leucht- und Knistereffekten entfalten, die einige Minuten andauen können.
Gerade im Bereich der Batterie- und Verbundfeuerwerke haben unsere Mitgliedsunternehmen auch in diesem Jahr wieder einige Sortimentserweiterungen vorgenommen.
Gleichzeitig kommen auch neue, nachhaltige Trends hinzu. So werden ab 2022 erstmals die so genannten "grünen Linien" mit umweltfreundlichen Produkten auf den Markt kommen. Ganz neue Produktwelten, die in den nächsten Jahren sicher noch viele Innovationen nach sich ziehen und möglicherweise sogar den Weltmarkt beeinflussen werden.
Detaillierte Informationen zu den diesjährigen Neuheiten finden Sie auf den Internetpräsenzen der Mitgliedsunternehmen.
Wie hoch waren die Silvesterumsätze in den letzten 5 Jahren?
2019/2020 | 122 Mio. € |
2020/2021 | 20 Mio. € |
2021/2022 | 21 Mio. € |
2022/2023 | 180 Mio. € |
2023/2024 | 180 Mio. € |
Welchen %-Anteil haben die Feuerwerksarten am Silvesterumsatz?
Knaller | 4% |
Leucht- u. Jugendfeuerwerk: | 10% |
Raketen: | 20% |
Familiensortimente: | 16% |
Batterien/Verbundfeuerwerk: | 50% |
Welche %-Anteile bestehen bei den Verkaufsstellen?
SB | 80% |
Einzelhandel | 15% |
Sonstige | 5% |
Welchen %-Anteil haben importierte Feuerwerkskörper am Silvesterumsatz?
ca. 80 - 85 %