Zum Hauptinhalt springen
  • VPI Service

    Fragen und Antworten rund ums Feuerwerk

Fragen und Antworten rund ums Feuerwerk

Zu vielen Fragen rund um die Pyroindustrie und Silvesterknaller liefern wir Ihnen hier erste Antworten. Klicken Sie sich einfach durch die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zum Thema Feuerwerk – vielleicht finden Sie schon, was Sie suchen.

An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Ist einer der genannten Tage ein Sonntag ist eine Abgabe schon ab dem 28. Dezember zulässig.

Im Jahr 2023 beginnt der Verkauf am 28.12.2023.
 

Wann dürfen Feuerwerkskörper von wem abgebrannt werden?

Nur 24 Stunden für privates Feuerwerk

Jugendliche, die schon vor Weihnachten erste Böller in der City werfen?
Discounter-Kunden, die schon am 28. Dezember, also praktisch gleich nach dem Einkauf, meinen, sie müssten die Ware auf dem Parkplatz des Geschäfts „testen“?
Menschen, die bis heute trefflich darüber streiten, wann genau Silvesterfeuerwerk eigentlich gezündet werden darf – wer kennt sie nicht?

Fraglos gibt es beim privaten Feuerwerk ein paar schwarze Schafe, die sich durch Rücksichtslosigkeit und Ignoranz auszeichnen. Zum anderen existieren selbst heute noch einige irrtümliche oder falsche Vorstellungen, wenn es um den Zeitraum für privaten Feuerwerksspaß geht.
Dabei ist die Gesetzeslage an sich klar und eindeutig.

Offiziell darf in Deutschland vom
31. Dezember um 0 Uhr bis zum 1. Januar um 24 Uhr
Feuerwerk geschossen werden.

Je nach Bundesland und Woh­nort kann es zwar leichte Ab­wei­chungen ge­ben, da Städte und Ge­mein­den mitunter selbst über die genauen Zei­ten ent­scheiden.
Sicher ist aber: Wer außer­halb dieses Zeitraums Feuerwerk zündet, der spielt schnell mal mit dem Feuer, sollte er keine Sondergenehmigung vom zu­stän­­­­digen Ord­nungs­amt haben.

Andern­falls drohen Bußgelder bis zu 50.000 EUR.
Und da kann einem beim „Silvesterspaß“ schnell mal das Lachen vergehen…

 

Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres von Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu beantragen ist.

Bitte beachten Sie in diesem Jahr die örtlichen Bestimmungen für das Abbrennen. 

Worauf sollte man beim Kauf von Silvesterfeuerwerk achten, um legales und somit sicheres Feuerwerk zu erwerben?

Hersteller / Einführer müssen pyrotechnische Gegenstände sowie ihre Verpackung kennzeichnen. Beim Kauf sollte auf daher auf die Kennzeichnung unbedingt geachtet werden.

Auch müssen die Feuerwerkskörper eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache aufweisen.

Wie müssen Feuerwerkskörper gekennzeichnet sein?

  • Handelsname und Typ des Gegenstandes,

  • Name des Herstellers oder Einführers,

  • eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke,

  • Postanschrift einer zentralen Anlaufstelle, an der der Hersteller oder Einfüh- rer kontaktiert werden kann,

  • CE-Zeichen und Registriernummer,
    - Beispiel : WWWW (CE-Zeichen) ZZZZ-F2-1234 (Reg-Nr.)

    Dabei steht

    WWWW für die Kennnummer der benannten Stelle, die die Überwachung des Qualitätsmanagements vornimmt ( z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung),

    ZZZZ für die Kennnummer der benannten Stelle, die die Baumusterprüfung durchgeführt hat (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung)

    F2 für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 und die 4-stellige Zahl eine spezifische Nummer zur Identifizierung des Gegenstandes

  • Kategorie: Beispiel: F1 oder F2,

  • Kennnummer der benannten Stelle (z.B. 0589 für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung),

  •   Schutzabstand,

  •   Nettoexplosivstoffmasse (abgekürzt: NEM),

  •   Altersgrenze gem. § 20 SprengG,

  •   Produkt-, Chargen- oder Seriennummer

Soweit sich die Kennzeichnung auf einzelnen Gegenständen nicht anbringen lässt, genügt die Anbringung auf der kleinsten Verpackungseinheit. Enthält eine kleinste Verpackungseinheit verschiedene pyrotechnische Gegenstände, so muss erkennbar sein, welche Kennzeichnung für welchen Gegenstand gilt.

Für die Beförderung bzw. die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände müssen die Versand- bzw. Packstücke mit folgender Kennzeichnung versehen sein:

  • Lagergruppe z.B. 1.4

  • Verträglichkeitsgruppe: S oder G

Für alle Kennzeichnungen gilt:

Sie müssen deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache verfasst sein.

Um sicherzugehen, dass auch wirklich zugelassenes und geprüftes, und somit lega- les und sicheres Feuerwerk erworben wird, können Sie auch auf das VPI- Zeichen, das nur von unseren Mitgliedsunternehmen verwandt werden darf, achten.

Darüber hinaus sollten Sie die Feuerwerkskörper nur in bekannten Verkaufsstellen, z. B. Supermärkte, Baumärkte, Einkaufszentren, Drogeriemärkte oder im Schreibwa- reneinzelhandel etc. einkaufen.

Unter dem Link http://www.feuerwerk-vpi.de/liste-registrierungsnummern/  haben wir auch ein Register über alle zugelassenen Feuerwerkskörper bzw. pyrotechnischen Gegenstände unserer Mitgliedsfirmen hinterlegt. Dieses Register wird quartalsweise aktualisiert und bietet sowohl den Marktaufsichtsbehörden, als auch den Konsumen- ten die Möglichkeit zu prüfen, ob pyrotechnische Gegenstände eine entsprechende Zulassung mit entsprechender Registrierungsnummer haben. Das Register ist nach Registrierungsnummern sortiert und beinhaltet nur die pyrotechnischen Gegenstände unserer VPI-Mitgliedsunternehmen. Die Teilnahme an dem VPI-Register ist für unsere Mitgliedsunternehmen freiwillig.

Welche Feuerwerksneuheiten gibt es zum kommenden Silvester?

Jedes Jahr entwickelt die Branche ihre Produkte weiter und versucht, den Wünschen der Kunden zu entsprechen. Der Trend zum Batterie- und Verbundfeuerwerk hat die letzten Jahre stark geprägt. Bei diesen Gegenständen handelt es sich um Artikel, die nur einmal angezündet werden müssen und nacheinander eine Vielzahl von Knall-, Leucht- und Knistereffekten entfalten, die einige Minuten andauen können.

Gerade im Bereich der Batterie- und Verbundfeuerwerke haben unsere Mitgliedsunternehmen auch in diesem Jahr wieder einige Sortimentserweiterungen vorgenommen.

Gleichzeitig kommen auch neue, nachhaltige Trends hinzu. So werden ab 2022 erstmals die so genannten "grünen Linien" mit umweltfreundlichen Produkten auf den Markt kommen. Ganz neue Produktwelten, die in den nächsten Jahren sicher noch viele Innovationen nach sich ziehen und möglicherweise sogar den Weltmarkt beeinflussen werden.

Detaillierte Informationen zu den diesjährigen Neuheiten finden Sie auf den Internetpräsenzen der Mitgliedsunternehmen. 

Wie hoch waren die Silvesterumsätze in den letzten 5 Jahren?

2019/2020 122 Mio. €
2020/2021 20 Mio. €
2021/2022 21 Mio. €
2022/2023 180 Mio. €
2023/2024 180 Mio. €

Welchen %-Anteil haben die Feuerwerksarten am Silvesterumsatz?

Knaller 4%
Leucht- u. Jugendfeuerwerk: 10%
Raketen: 20%
Familiensortimente: 16%
Batterien/Verbundfeuerwerk: 50%

Welche %-Anteile bestehen bei den Verkaufsstellen?

SB 80%
Einzelhandel 15%
Sonstige 5%

Welchen %-Anteil haben importierte Feuerwerkskörper am Silvesterumsatz?

ca. 80 - 85 %