Zum Hauptinhalt springen
  • VPI Service

    Perspektive der Pyroindustrie: Unsere Verbandspositionen

Perspektive der Pyroindustrie: Unsere Verbandspositionen

Als Verband der pyrotechnischen Industrie ist Feuerwerk für uns eine Passion – und unser tägliches Brot. Trotzdem stellen Sie sich vielleicht die Frage, wie wir eigentlich die aktuelle Feinstaubdebatte bewerten. Wie wir unsere Rolle im Klimadiskurs sehen. Oder welche Themen wir – auch gemeinsam mit der Politik – vorantreiben wollen?

Auf all das und noch viele weitere Themen, die unsere Branche betreffen, haben wir eine Antwort parat und vertreten Meinung und Einstellungen der pyrotechnischen Industrie.

CO2 und Großfeuerwerke

Feinstaub ist nicht klimarelevant: CO2-Anteil im Feuerwerk signifikant gering – Keine Argumente für Klimanotstände

Der Ausruf eines Klimanotstands ist ein Beschluss von Parlamenten oder Verwaltungen, mit dem Ziel der Erklärung, dass der Wandel des Klimas einer Krise entspricht und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen in einer Kommune/Stadt nicht ausreichend sind, um die eigenen CO2-Emissionen befriedigend zu begrenzen. Es geht somit um den Umgang mit der als menschengemacht anzusehenden globalen Erwärmung – also dem Klimawandel.

Als Maßnahmen zur Begrenzung des für die Klimaerwärmung relevanten CO2-Ausstoßes führen Verwaltungen u. a. auch den Verzicht auf Großfeuerwerke an. Und berufen sich dabei auf Zahlen der Deutschen Umwelthilfe und die Feinstaubzahlen des Umweltbundesamts. Aber: Feinstaub ist nicht klimarelevant und daher nicht als Begründung für begrenzende Maßnahmen im Rahmen des Klimanotstandes geeignet.

  • Feinstäube sind lokale Emissionen und nicht klimarelevant. Sie können daher nicht als Begründung für Maßnahmen des Klimanotstandes herangezogen werden. Maßgeblich klimaschädlich sind Treibhausgase – allen voran Kohlendioxid, also CO2. Der CO2-Anteil im Feuerwerk ist jedoch signifikant gering.
  • Das bestätigt auch das Umweltbundesamt auf Seite 7 seiner Broschüre „Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft ‚zum Schneiden‘ ist“. Darin heißt es: „Kohlendioxid(CO2)-Emissionen aus Feuerwerkskörpern sind nach Schätzungen des Umweltbundesamtes von geringer Bedeutung“. Der Anteil der durch Feuerwerk entstehenden CO2-Emissionen an den jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland – und diese sind der einzig relevante Faktor zur Herleitung von Maßnahmen im Rahmen des Klimanotstandes – beträgt lediglich ein Millionstel. Darin inkludiert sind sowohl die Großfeuerwerke als auch das gesamte private Silvesterfeuerwerk.
  • Ursächlich für die Erderwärmung sind Treibhausgase, wie beispielsweise Kohlendioxid. Sie sorgen dafür, dass die Infrarotstrahlung der Sonne in der Erdatmosphäre stärker absorbiert wird. Die Erde wird dadurch aufgeheizt. Aber: Feuerwerk ist für lediglich zirka ein Millionstel der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich.
  • Feuerwerk ist somit kein relevanter CO2-Verursacher.
  • In einer VPI-weiten Aktion haben unsere Mitglieder die chemischen Bestandteile ihrer Feuerwerkskörper aufgeschlüsselt. Wir wissen daher, dass lediglich ein kleiner Prozentsatz der Bestandteile einen klimarelevanten CO2-Beitrag leistet.
  • Die NEM ist der einzige Bestandteil des Feuerwerks, der CO2 verursachen kann.
  • Auf 1 kg NEM entfallen 156 g CO2 aus fossilen Quellen (klimarelevant)

Netto-Explosivstoff-Masse in
Feuerwerk

CO2-Anteil fossile Quelle

1 kg

0,156 kg

1.000 kg

156 kg

350 kg (enthalten in 1 Brutto-Tonne Feuerwerk)

 

54,6 kg

100 kg Großfeuerwerk

15,6 kg

  • Im Rahmen eines Großfeuerwerkevents mit einer NEM von 100 Kilogramm werden also 15,6 Kilogramm klimarelevantes CO2 freigesetzt. Bei der Verbrennung von Diesel entstehen 2,65 Kilogramm CO2 pro Liter Kraftstoff. Somit wird durch das Feuerwerk in unserem Beispiel genauso viel CO2 freigesetzt, wie bei der Verbrennung von weniger als 6 Litern Diesel.
  • Verglichen mit dem CO2-Ausstoß beispielsweise durch die Bundesliga-Vereine wird der geringe Anteil des Feuerwerks noch deutlicher: Ganze 7.800 Tonnen CO2 werden pro Spieltag ausgestoßen, sagt die Klimaschutzberatung CO2OL in der Rheinischen Post vom 3. September 2019. Großfeuerwerke kommen dagegen auf maximal 500 Tonnen CO2 für das gesamte Jahr (Basis 2018).
  • Wie man an diesen Zahlen sehen kann, sind die Auswirkungen des Feuerwerks auf das Klima verschwindend gering. Absagen oder Verbote aufgrund der Klimaschädlichkeit von Feuerwerk sind damit in unseren Augen auf Basis der deutlichen Faktenlage nicht seriös.

 

PDF-Download

Toxikologie von Feuerwerkskörpern

Toxikologie von Feuerwerkskörpern

Seit Jahren muss sich die Feuerwerksbranche mit den Vorwürfen auseinandersetzen, dass im Feuerwerk gesundheits- und umweltschädliche Stoffe wie (z. B. Blei oder Arsen) enthalten seien. Auch seitens der Politik wird diese Kritik teils geäußert. Dabei unternehmen Branche und Gesetzgeber bereits seit den 1990er Jahren erfolgreich Anstrengungen, giftige oder umweltschädliche Stoffe aus dem Feuerwerk zu verbannen. Weder Blei noch Arsen sind in Feuerwerkskörpern erlaubt – und dies seit mehr als zwei Jahrzehnten.

  • Die Sicherheit des Menschen und der Umwelt hat für die deutsche Feuerwerksbranche höchste Priorität: Daher arbeitet man seit Jahrzehnten daran, dass keine giftigen oder umweltschädlichen Stoffe in Feuerwerkskörpern vorkommen.

    • Seit Langem sind Stoffe wie Quecksilber, Blei und Bleiverbindungen sowie Arsen und Arsenverbindungen nicht in zugelassenen Feuerwerkskörpern erlaubt. Dies ergibt sich aus der DIN EN 15947-Teil 5, in der Stoffe aufgelistet sind, die nicht in zugelassenen Feuerwerkskörpern verwandt werden dürfen. Hierzulande hält sich die Branche bei der Herstellung strikt an diese Auflagen.
       
  • Geregelt werden Verbote von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene. Hierzu gibt es sowohl geltende EU- und Bundes-Verordnungen als auch DIN Normen.
    • Die europäische Chemikalienverordnung sieht dabei vor, dass die Hersteller von Feuerwerk ihre Produkte gemäß der sogenannten REACH-Liste, also ohne besonders umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe, herstellen. Alle in Feuerwerk vorhandenen Stoffe werden dabei ordnungsgemäß in der Datenbank der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) registriert.
    • Relevant ist auch die Normenreihe DIN EN 15947:2015, die gleichfalls über REACH hinausgehende Stoffe in Feuerwerkskörpern ausschließt. Dazu gehört u. a. auch weißer Phosphor.
       
  • Feuerwerk ist hierzulande überwiegend direkt für den Endverbraucher gedacht. Dem VPI und der gesamten Branche ist es daher wichtig, dass ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt gewährleistet wird. Sie begrüßt aus diesem Grund jedweden Weg eines frühzeitigen Verbots bedenklicher Stoffe. Dies zeigt sich auch im Engagement der deutschen Feuerwerkshersteller, über die gesetzlichen Regularien hinaus freiwillig auf bestimmte Substanzen zu verzichten.
  • Eine große Herausforderung sehen der VPI und die Hersteller in der Nutzung von Kunststoffen. Seit Jahren forschen die führenden Hersteller an der Reduktion von Kunststoffanteilen im Feuerwerk, um mögliches Mikroplastik zu vermeiden.
    • Erste Erfolge konnten dabei bereits erzielt werden. Bereits heute bestehen Feuerwerkskörper zu mind. 90 Prozent aus Altpapier oder Holz. Gerade Batterie- und Verbundartikel, die über 50 Prozent des Silvester-Umsatzes ausmachen, bestehen vollständig aus Altpapier.
    • Feuerwerksbatterien sind bereits seit 2013 kunststoff- und schadstofffrei. Genutzt wird hier beispielsweise das Material Pyromould®, also eine Mischung aus Pflanzenfasern, natürlicher Stärke und Calciumcarbonat.
    • Ziel der Entwicklung ist dabei stets, dass Überreste von Feuerwerk ohne Auswirkungen auf die Umwelt verbleiben und vollständig wiederverwertbar sind.
    • Zum Silvestergeschäft 2023 werden Raketen-Spitzkappen, Standfüße oder Zündschnurabdeckungen, die bisher aus Kunststoff bestanden, durch biologisch abbaubare Materialien ersetzt. Das gilt auch für etliche Verpackungen, bei denen die PVC-Abdeckungen durch umweltfreundlichere Kartonage ersetzt wurden.
    • Eigeninitiativ verzichtet die Branche hierzulande ab Silvester 2020 auf den Import von Heulerbatterien, bei denen der Effekt durch hunderte von Kunststoffpfeifen erzeugt wird. Mithilfe dieses Selbstverzichts geht die Branche den nächsten Schritt, um zukünftig vollständig kunststofffrei zu sein.
       
  • Als problematisch erachten Kritiker auch Strontium-, Kuper- und Bariumverbindungen in Feuerwerkskörpern. Diese werden jedoch von den geltenden EU- und Bundesverordnungen sowie entsprechenden DIN-Normen nicht verboten.
    • Laut der Direktorin des Instituts für Epidemiologie am Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, Prof. Dr. Annette Peters, sind „die Partikel […] jedoch etwas größer als normalerweise und daher unproblematischer […]“ In einem aktuellen Interview verweist Sie darauf, dass „[v]om Silvesterfeinstaub […] weniger in der Lunge hängen [bleibt]“ Diesen atmen die Menschen „[…]fast vollständig wieder aus.“

PDF-Download

CO2 durch Feuerwerk

CO2-Emissionen durch Feuerwerk haben wenig Bedeutung: Anteil im Vergleich zu Gesamtemissionen in Deutschland verschwindend gering  

Kohlendioxid ist ein Produkt der Reaktion, die beim Abbrennen von kohlenstoffhaltigen Substanzen entsteht – und somit auch beim Zünden von Feuerwerkskörpern. Die öffentlich geführte Diskussion zum Thema CO2-Ausstoß durch Feuerwerk führt in der Gesellschaft jedoch zu einer überspitzen Darstellung: Die Emissionen werden größer gemacht als sie tatsächlich sind. Das liegt vor allem daran, dass die öffentlichen Annahmen nicht hinreichend auf Fakten basieren. Der VPI liefert auf Basis der Zusammensetzung von Feuerwerkskörpern einen entsprechenden Emissionsfaktor.

  • Im Rahmen verhängter Klimanotstände diskutieren Parlamente in zahlreichen Kommunen und Städten über Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen. Dabei wird im gleichen Atemzug auch über das Für und Wider von Feuerwerk als Klimasünder debattiert.
    • Diese Diskussion führt ungerechtfertigter Weise zur Absage oder zu Verboten von Feuerwerken, obwohl der Anteil an Kohlendioxidemissionen durch Pyrotechnik im Vergleich zu anderen Aktivitäten des täglichen Lebens verschwindend gering ist.
  • Feuerwerk setzt beim Abbrand lediglich eine kleine Menge CO2 frei. In einer VPI-weiten Aktion haben unsere Mitgliedsunternehmen zum Zweck einer europäischen Chemikaliengesetzgebung (REACH) die chemischen Bestandteile ihrer Feuerwerkskörper aufgeschlüsselt – und im Zuge dessen entsprechende Kennzahlen sowie einen CO2-spezifischen Emissionsfaktor geliefert.
    • Wir wissen daher, dass lediglich ein kleiner Prozentsatz der Bestandteile einen klimarelevanten CO2-Beitrag leistet. Die Ergebnisse untermauern auch die Aussagen des Umweltbundesamtes (UBA) dazu, dass die „Kohlendioxid (CO2)-Emissionen aus Feuerwerkskörpern […] nach Schätzungen des UBA von geringer Bedeutung“ sind.
    • Die durch den VPI errechnete Emission durch CO2 durch Feuerwerk liegt bei 2.373 Tonnen. Der dabei aus sogenannten fossilen Quellen (wie z. B. Gas, Kohle und Erdöl) stammende Anteil an CO2, beträgt lediglich 805 Tonnen CO2. Gerechnet auf die Gesamtemission von CO2 in Deutschland in Höhe von 805.000.000 t ergibt sich ein Anteil von 0,0003% bzw. 0,0001% aus fossilen Quellen.
  • In einer Studie der Landwirtschaftlichen Versicherungsanstalt Münster wird darauf hingewiesen, dass sich im Zuge europäischer Verordnungen seit 2002 Änderungen in den Bestandteilen von Feuerwerk ergeben haben. Der Anteil an Treibhausgasemissionen durch Feuerwerk beträgt lediglich 1 Millionstel.
    • Darüber hinaus wird der CO2-Ausstoß pro Bundesbürger durch Feuerwerk dort auf 25g beziffert. Zum Vergleich: Die CO2-Bilanz eines Grillabends mit acht Personen, die auf Zahlen des SERI-Instituts für Nachhaltigkeitsforschung aus Österreich basiert, ist deutlich höher. Sie entspricht mit Emissionen von knapp 44 Kilogramm in etwa einer Fahrt mit dem Auto von Wien bis zur slowenischen Grenze, also rund 230 Kilometern.

PDF-Download

Tradition und Kultur

Ein Jahrhunderte alte Tradition an der sich noch heute die Mehrheit erfreut

Am Silvesterabend gehört für die meisten Deutschen ein Feuerwerk genauso dazu wie Dinner for One oder Raclette. Ob aus der Ferne beobachtet oder selbst gezündet: Feuerwerk ist eine fröhliche Tradition, der wir uns mit Leidenschaft für die Menschen verschreiben. Letzte Umfragen, wie beispielsweise von der Bild zeigen, dass eine große Mehrheit gegen ein Feuerwerksverbot ist. Von rund 20.000 Befragten sprechen sich mehr als 13.000 Menschen gegen ein Feuerwerksverbot aus. Hier in Deutschland ermöglicht das individuelle Recht besondere Momente. Mit seiner Familie vor der Haustür zu feiern, oder eben im Rahmen von Großveranstaltungen mit vielen Menschen das Neujahr zu zelebrieren ist eine Jahrhunderte alte Tradition.

 

Position:

  • Feuerwerk zu Silvester verbinden die meisten Deutschen mit Freude und positiven Gefühlen. Diese Tradition sollte ihren Wert nicht dadurch verlieren, dass wir sie verbieten.
  • Betrachten wir Feuerwerk im internationalen Kontext, so sehen wir, dass es nicht nur hierzulande eine Tradition ist. Vielmehr könnte man meinen, dass Feuerwerk als Kulturgut die Menschen verbindet. So feiern unter anderem die Menschen in Frankreich, England oder Malta zu ihren nationalen Feiertagen auch privat mit Feuerwerk.
  • Als Interessenverband liegt uns die Erhaltung der Feuerwerkstradition am Herzen. Sie ist ein Stück Geschichte – nicht nur hierzulande, sondern auch in anderen Ländern. Daher sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, diese Geschichte zu erhalten.
  • Feuerwerk ist auch heute noch zeitgemäß, auch abseits von Silvester. Das zeigen nicht zuletzt die Besucherzahlen all jener Veranstaltungen, auf denen Feuerwerke durchgeführt werden. Diese locken jährlich Millionen von Besuchern an.
  • Es ist ein Ereignis, das verbindet, das kulturelle Grenzen überwindet und ein Gemeinschaftsgefühl schafft. Das sieht man jährlich weltweit.

 

PDF-Download

Innovationen und Entwicklung der Branche

Nachhaltig leiser, nachhaltig weniger Plastik: Pyrotechnische Branche baut auf umweltfreundliche Innovationen

Die Mitgliedsunternehmen des VPI forschen seit vielen Jahren nach alternativen Möglichkeiten, um Müll zu reduzieren, den Plastik- und Kunststoffanteil in Feuerwerkskörpern zu verringern und auf Wunsch auch lautstärkereduziertes Feuerwerk anbieten zu können. Mit Erfolg. Silvester 2022 wird die Produktwelt umweltfreundlicher den je. Möglich machen es ganz neue "grüne Linien".

Position:

  • Umweltschutz ist eine gesellschaftliche Herausforderung, der sich die Feuerwerksbranche in Deutschland seit Jahren in Eigeninitiative und mit Verantwortung stellt:
    • Dafür fördert der VPI bereits seit Jahren einen Wissensaustausch zwischen seinen Mitgliedsunternehmen: In internen Fachgremien tauschen sich Experten zur Entwicklung neuer Innovationen aus.
    • Der Verband und seine Mitglieder forschen bereits seit einigen Jahren an umweltfreundlicheren Feuerwerken. Das reicht von alternativen Effekten, die durch neue Zusammensetzungen die Feinstaubemission reduzieren sollen über den Ersatz von Plastikteilen durch Pflanzenfasern und Spezialpappe bis zum Umstieg von Plastikverpackungen auf Pappschachteln.
  • Schon seit Jahren gibt es Feuerwerksprodukte, deren Materialien zu 100 Prozent wiederverwertbar sind. Diese Artikel bestehen nur aus Pflanzenfasern und natürlicher Stärke.
    • Unsere Mitglieder forschen weiter daran, auch den noch vorhandenen, geringen Kunststoffanteil zu reduzieren oder gänzlich überflüssig zu machen.
    • Waren die Entwickler bisher durch rechtliche Vorgaben gebunden – insbesondere durch zulassungsrelevante Sicherheitsaspekte, so gibt es seit 2022 beispielsweise Alternativen zu den bisher verbindlichen Zündschnurhülsen aus Plastik. Bei gleichbleibender Sicherheit werden die Anzündschnüre bei Raketen nun nach und nach durch Hülsen aus Pflanzenfasern ersetzt.
  • Das Ziel des VPI und seiner Mitglieder: Feuerwerkskörper sollen künftig vollständig kompostierbar sein.
    • Dabei müssen die Materialien aber andersherum auch eine gewisse Lebensdauer und Stabilität aufweisen, um gewährleisten zu können, dass die Sicherheit der Feuerwerkskörper durch äußere Einflüsse (z. B. Feuchtigkeit) nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.
  • Seit 2020 verzichten die Mitglieder des VPI auf den Import von plastikhaltigen Heuler-/Pfeifenbatterien. Bereits heute wird rund die Hälfte des Branchenumsatzes mit Batterie- und Verbundartikeln generiert, welche - mit Ausnahme der vollständig verbrennenden pyrotechnischen Sätze, vollständig aus Altpapier bestehen.
  • Auch mit Blick auf die Tierwelt hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan.
    • Hier bieten unsere Mitglieder zunehmend geräuschreduziertes Feuerwerk an und setzen auf "optische Knalleffekte".

PDF-Download

Feinstaubzahlen

Feinstaub durch Feuerwerk: VPI ermittelt erstmals real gemessene Werte – Umweltbundesamt erkennt diese als plausibel an

Seit dem Jahreswechsel 2018/2019 lesen Sie immer wieder davon, dass durch das Feuerwerk jährlich rund 16 Prozent des im Straßenverkehr erzeugten Feinstaubs PM10 durch das Feuerwerk freigesetzt wird. Von 4.500 Tonnen Feinstaub PM10 sprach bisher das Umweltbundesamt (UBA), von gar 5.000 Tonnen die Deutsche Umwelthilfe. Tatsache ist jedoch, dass beide Berechnungen auf dem gleichen Modell beruhten. Und dieses auf Schätzwerten und Modellierungen. Der reale Feinstaubausstoß von Feuerwerk wurde nun in einer vom VPI beauftragten Studie ermittelt und die Daten mit dem Umweltbundesamt besprochen. Es hält die Messwerte für valide und will die aus der Studie hervorgegangene Berechnungsgrundlage künftig berücksichtigen. Zum Jahreswechsel 2019/2020 entstanden so nicht 4.200 t Feinstaub, sondern lediglich 1/3 davon, also 1.477 t. Hinzu kommt: Anders als beispielsweise bei Verbrennungsmotoren ist der Feinstaub aus Feuerwerkskörpern aufgrund seiner Eigenschaften wesentlich unbedenklicher für die Umwelt.  

Position:

  • In der öffentlichen Debatte, die u. a. die Deutsche Umwelthilfe (DUH) treibt, werden 4.200 bis 5.000 Tonnen Feinstaub durch Feuerwerk kolportiert. Der VPI und all seine Mitglieder zweifeln diese Zahlen zu Recht an und haben daher eine Studie in Auftrag gegeben, in der die realen Feinstaub- und CO2-Werte gemessen werden sollten. Die Ergebnisse dazu liegen nun vor und sind bereits mit dem Umweltbundesamt besprochen worden.
    • Die bislang stetig in der Öffentlichkeit diskutierten Werte für die Emission von Feinstaub durch Feuerwerk basieren auf groben Schätzungen. Diese Schätzungen sind derzeit Grundlage für das in der EU gesetzlich verankerte Emissionsinventar, das EMEP/EEA air pollutant emission inventory guide-book (https://www.eea.europa.eu/publications/emep-eea-guidebook-2019).
    • Das Problem: Den europäischen und somit auch deutschen Behörden fehlte es bislang an realen Feinstaubmessungen.
    • Das Umweltbundesamt ist im Rahmen seiner politikberatenden Funktion gezwungen, diese Werte als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Selbst, wenn diese weder nachvollziehbar noch korrekt sind.
  • Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) hat auf Initiative seines technischen Arbeitskreises hin Mitte 2019 eine Feinstaubmessung durchführen lassen, in der erstmalig die tatsächlichen Feinstaubwerte von Feuerwerk gemessen wurden.
    • Damit beauftragt wurde ein unabhängiges Institut, das in einem akkreditierten Labor eine Feinstaubmessung gängiger Feuerwerksartikel durchgeführt hat.
    • Untersucht wurden sowohl bodennahe Feuerwerksartikel wie beispielsweise Knaller als auch Batterien und Raketen. Mit dem Ziel, ein umfangreicheres und somit detailliertes und repräsentatives Bild des deutschen Absatzmarktes zu zeichnen. Denn: Rund 50 Prozent der in Deutschland im Umlauf befindlichen Feuerwerkskörper zu Silvester sind Batterien.
    • Seit Abschluss der Studie steht der VPI in engem Kontakt mit dem Umweltbundesamt (UBA). In vertrauensvollen Gesprächen stellte der Verband dem UBA die in einem akkreditierten Labor gemessenen Feinstaub- und Staubwerte vor.
    • Mit dem Ergebnis, dass das UBA nun dem VPI gegenüber bestätigt hat: Die Messungen sind plausibel und somit für die Berechnung der Emission von Feinstaub durch Feuerwerk vorbehaltlich einer internationalen Überprüfung geeignet.
    • Grundlage für künftige Berechnungen ist ein vom VPI aus den Messergebnissen ermittelter Emissionsfaktor. Dieser wird zur erhöhten Aussagekraft zudem anhand der Anteile gewichtet, die einzelne Feuerwerkskörper am gesamten, verkauften Silvesterfeuerwerk haben. So ergibt sich ein genaueres Bild unter Berücksichtigung der Vorlieben der Verbraucher zu Silvester. Das UBA bevorzugt für die Zwecke der Emissionsmeldungen einen solchen gewichteten Emissionsfaktor.
    • Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Menge an Feinstaub PM10 aus Feuerwerk zu Silvester deutlich geringer ist als öffentlich kolportiert.
    • Auf Basis der neuen mit dem UBA besprochenen Berechnungsgrundlage betrug der durch Feuerwerk entstehende Feinstaub zu Silvester 2019 lediglich 1.477 t PM10.
  • Die Ergebnisse zeigen auch: Im Vergleich mit beispielsweise den Feinstaubwerten aus dem Straßenverkehr (Abgase, Bremsstäube, Reifenabriebe) ist der Anteil durch Feuerwerk weitaus weniger relevant.
    • Damit ist auch der Vergleich des Feinstaubanteils mit den 16 Prozent im Straßenverkehr aus der Vergangenheit falsch.
    • In den Studien des UBA wird Feuerwerk nicht ohne Grund in der beiläufigen Rubrik „Sonstiges“ zusammen mit Grillen und Rauchen aufgeführt.
    • Dies liegt daran, dass auch das UBA selbst in seinen Berichten aussagt, dass Feuerwerk, genauso wie Grillen und Rauchen, nur in einem geringen Maße für die Feinstaubemissionen in Deutschland verantwortlich ist.
    • Diese unbegründete Verquickung beider Bereiche führt dazu, dass die Debatte inhaltlich auf unsere kleine Branche umgelenkt wurde. Bis heute werden die Schätzwerte öffentlich genutzt, um das Feuerwerk zu verunglimpfen.
    • Die Feinstaubwerte sind in Wirklichkeit aber signifikant gering. Feuerwerksverbote führen demnach eher dazu, der Gesellschaft die Freude an einer gemeinsamen Tradition zu nehmen, anstatt tatsächlich auf das Ziel des Klimaschutzes einzuzahlen.
  • In der Argumentation gegen Feuerwerk werden gezielt Stundenwerte zu Silvester in Relation zu Tagesmittelwerten gesetzt, um im Diskurs zu täuschen.
    • Denn trotz Feuerwerk werden die Tagesgrenzwerte an den meisten Orten in Deutschland überhaupt nicht überschritten. Die Tageswerte liegen meist unter den europaweit geltenden Grenzwerten.
    • Die EU-Werte sind diejenigen, nach denen sich die Gesetzgebung in Deutschland richtet und die damit bindend sind. Die DUH führt in ihrer Argumentation immer wieder die von der WHO empfohlenen, wesentlich niedrigeren Grenzwerte an, um darauf aufbauend ihre Argumentation für Feuerwerksverbote zu bekräftigen und die Bürger zu täuschen. Die von der DUH kontaktierten Städte und Kommunen überschreiten jedoch nicht die geltenden EU-Grenzwerte.
    • Die Tageswerte in Deutschland werden durch das UBA täglich überprüft. In den Daten ist beispielsweise festzustellen, dass am 24. Januar 2019 deutlich mehr Feinstaub im gesamten Deutschen Raum vorhanden war, als es am 01. Januar 2019 der Fall war.
    • Wie lange sich der Feinstaub in der Luft befindet, hängt stark von den Wetterverhältnissen ab. Es bleibt aber festzuhalten, dass es sich bei Feinstäuben durch Feuerwerk um temporäre Emissionen handelt, während andere Quellen wie der Straßenverkehr usw. dauerhafte Feinstaubquellen sind.
      Die Direktorin des Instituts für Epidemiologie am Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt, Prof. Dr. Annette Peters, sagt außerdem in einem aktuellen Interview aus 2019, dass „[i]n der Gesetzgebung […] vorgesehen ist, dass [ein] Maximalwert von 50 Mikrogramm an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.“ Sie sieht die Feinstaublage zu Silvester – mit Ausnahme von Menschen mit Atemwegserkrankungen – entspannt, denn sie löse sich schnell wieder auf. Und: „Verglichen mit anderen Feinstaubquellen ist das eine sehr kurze Episode im Jahresverlauf.“
  • Kondensate bzw. Verbrennungsrückstände, die durch das Abbrennen von Feuerwerken entstehen, haben darüber hinaus grundlegend andere Eigenschaften als die aus beispielsweise Verbrennungsmotoren.
    • Kondensate nach dem Abbrand von Pyrotechnik sind zumeist lösliche, anorganische Salze. Hieraus ergibt sich eine gewisse Affinität zu Feuchtigkeit (Hygroskopie), was dazu führt, dass sich der verursachte Feinstaub sehr schnell bindet. Partikel aus Feuerwerk sind wasserlöslich bzw. wasseranziehend und verschwinden daher sehr schnell nach der Immission wieder aus der Luft.
    • Bei der Zusammenstellung von Feuerwerkskörpern werden keine schwermetallhaltigen Salze (z. B. Blei) verwendet – wie gelegentlich zu lesen ist. Die genaue Zusammensetzung bedarf einer Zulassung und ist in der Bundesrepublik strengstens reglementiert.
    • Da sie überwiegend aus löslichen Salzen bestehen, können Feinstaubpartikel aus Feuerwerk vom Körper aus der Lunge leicht wieder entfernt werden. Bei Rußpartikeln aus etwa Dieselmotoren ist das hingegen nicht der Fall. Dies liegt daran, dass hier die Partikel wasserabweisend sind und die Partikel langwierig wieder aus dem Körper entgiftet werden müssen.
  • Als Grundlage für die Anträge auf Feuerwerksverbote in Innenstädten führt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte Grenzwerte von 20 μg/m³ an und kritisiert vor diesem Hintergrund eine stark gesundheitsgefährdende Auswirkung durch Feuerwerk. Die ist nicht gegeben.
    • Die DUH täuscht hier bewusst die Öffentlichkeit durch die Zuhilfenahme der empfohlenen Grenzwerte der WHO. Die eigentlichen hierzulande und in der EU zugelassenen Grenzwerte liegen bei 40 μg/m³ Luft im Jahresdurchschnitt.
  • Feinstaub wird von vielen Städten als schädlich für unsere Umwelt beschrieben, da er sich negativ auf unser Klima auswirkt. Feinstaub wird dabei als Beweggrund für den Ausruf von Klimanotständen herangezogen. Ursächlich für die Erderwärmung ist jedoch Kohlendioxid, also CO2.
    • Das bestätigt auch das Umweltbundesamt auf Seite 7 seiner Broschüre ‚Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist‘. Darin heißt es: „Kohlendioxid (CO2)-Emissionen aus Feuerwerkskörpern sind nach Schätzungen des Umweltbundesamtes von geringer Bedeutung“. Der Anteil des Feuerwerks an den jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland – und diese sind der einzig relevante Faktor zur Herleitung von Maßnahmen im Rahmen des Klimanotstandes – beträgt lediglich zirka ein Millionstel. Darin inkludiert sind sowohl die Großfeuerwerke als auch das gesamte private Silvesterfeuerwerk.
    • CO2 sorgt dafür, dass die Infrarotstrahlung der Sonne in der Erdatmosphäre stärker absorbiert wird. Feinstaub hingegen sind lokale Emissionen und vor allem nicht klimarelevant.
    • Diese beiden Stoffe wie bisher gleichzusetzen erweckt den Eindruck, dass durch Feuerwerk eine Doppelbelastung für die Umwelt entsteht. Diese ist jedoch faktisch nicht gegeben und nur konstruiert.
    • Für mehr sehen Sie hierzu das Positionspapier zum Thema CO2.

 

PDF-Download

Schädlichkeit Feinstaub

Feinstaub ist nicht gleich Feinstaub: Partikel aus Feuerwerk sind wesentlich unbedenklicher als kommuniziert – und nicht klimarelevant

Anders als beispielsweise bei Verbrennungsmotoren ist der Feinstaub aus Feuerwerkskörpern aufgrund seiner Eigenschaften wesentlich unbedenklicher für die Umwelt. Und nicht nur das. Im Gegensatz zum Treibhausgas CO2 ist Feinstaub nicht relevant für unser Klima. Was geltende Grenzwerte angeht, so kursieren in der Gesellschaft zudem falsche Annahmen zu Überschreitungen, die der Verband der pyrotechnischen Industrie widerlegen kann.

  • Kondensate bzw. Verbrennungsrückstände, die durch das Abbrennen von Feuerwerken entstehen, haben grundlegend andere Eigenschaften als die aus beispielsweise Verbrennungsmotoren.
    • Kondensate nach dem Abbrand von Pyrotechnik sind zumeist lösliche, anorganische Salze. Hieraus ergibt sich eine gewisse Affinität zu Feuchtigkeit (Hygroskopie), was dazu führt, dass sich der verursachte Feinstaub sehr schnell bindet. Partikel aus Feuerwerk sind wasserlöslich bzw. wasseranziehend und verschwinden daher sehr schnell nach der Immission wieder aus der Luft.
    • Bei der Zusammenstellung von Feuerwerkskörpern werden keine schwermetallhaltigen Salze verwendet – wie gelegentlich zu lesen ist. Die genaue Zusammensetzung bedarf einer Zulassung und ist in der Bundesrepublik strengstens reglementiert.
    • Da sie überwiegend aus löslichen Salzen bestehen, können Feinstaubpartikel aus Feuerwerk vom Körper aus der Lunge leicht wieder entfernt werden. Bei Rußpartikeln aus etwa Dieselmotoren ist das hingegen nicht der Fall. Dies liegt daran, dass hier die Partikel wasserabweisend sind und die Partikel langwierig wieder aus dem Körper entgiftet werden müssen.
  • Als Grundlage für die Anträge auf Feuerwerksverbote in Innenstädten führt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte Grenzwerte von 20 μg/m³ an und kritisiert vor diesem Hintergrund eine stark gesundheitsgefährdende Auswirkung durch Feuerwerk. Die ist nicht gegeben.
    • Die DUH täuscht hier bewusst die Öffentlichkeit durch die Zuhilfenahme der empfohlenen Grenzwerte der WHO. Die eigentlichen hierzulande und in der EU zugelassenen Grenzwerte liegen bei 40 μg/m³ Luft im Jahresdurchschnitt. In keiner der von der DUH genannten Städte wurde der in Europa geltende Tagesmittelwert überschritten.
  • Feinstaub wird von vielen Städten als schädlich für unsere Umwelt beschrieben, da er sich negativ auf unser Klima auswirkt. Feinstaub wird dabei als Beweggrund für den Ausruf von Klimanotständen herangezogen. Ursächlich für die Erderwärmung ist jedoch Kohlendioxid, also CO2.
    • Das bestätigt auch das Umweltbundesamt auf Seite 7 seiner Broschüre ‚Zum Jahreswechsel: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist‘. Darin heißt es: „Kohlendioxid(CO2)-Emissionen aus Feuerwerkskörpern sind nach Schätzungen des Umweltbundesamtes von geringer Bedeutung“. Der Anteil des Feuerwerks an den jährlichen Treibhausgasemissionen in Deutschland – und diese sind der einzig relevante Faktor zur Herleitung von Maßnahmen im Rahmen des Klimanotstandes – beträgt lediglich zirka ein Millionstel. Darin inkludiert sind sowohl die Großfeuerwerke als auch das gesamte private Silvesterfeuerwerk.
    • CO2 sorgt dafür, dass die Infrarotstrahlung der Sonne in der Erdatmosphäre stärker absorbiert wird. Feinstaub hingegen sind lokale Emissionen und vor allem nicht klimarelevant.
    • Diese beiden Stoffe wie bisher gleichzusetzen erweckt den Eindruck, dass durch Feuerwerk eine Doppelbelastung für die Umwelt entsteht. Diese ist jedoch faktisch nicht gegeben und nur konstruiert.

PDF-Download

Müll zu Silvester?

Müll zu Silvester? Ein Appell für eigenverantwortliches Handeln

 

Zu Silvester entsteht durch die Überreste der Feierlichkeiten Müll. Alljährlich führt dies zu Diskussionen in zahlreichen Städten der Bundesrepublik. Im Fokus der Öffentlichkeit: Insbesondere das Feuerwerk, welches in Teilen von Nutzern auf den Straßen zurückgelassen wird. Dabei macht dieses einen vergleichsweise kleinen Anteil des Abfalls aus. Städte, in denen innerstädtische Feuerwerksverbote existieren, haben vor allem mit Müll zu kämpfen, der nicht dem Feuerwerk zuzuschreiben ist. Es sind liegengebliebene Flaschen, Verpackungen, Dosen oder Papierreste, die den deutlich größeren Anteil am Müll haben. Der Verband der pyrotechnischen Industrie sieht – für jegliche Art von Abfall – neben der durch die Städte organisierten Entsorgung die Gesellschaft in der Verantwortung! Das heißt auch: Jeder Nutzer von Feuerwerk sollte seinen eigens produzierten Müll fachgerecht entsorgen.

Positionen:

  • Wie bei jeder großen Veranstaltung fällt auch zum Jahreswechsel Müll an. Selbstverständlich auch durch Feuerwerkskörper. Es ist jedoch Aufgabe jedes Einzelnen, seinen selbst produzierten Müll fachgerecht zu entsorgen. Dafür wirbt der VPI kontinuierlich u. a. in den sozialen Medien und auf der eigenen Verbandswebsite.
  • Die Umwelt ist keine Müllhalde. Wer Feuerwerk abbrennt, sollte die Reste auch entsorgen. Zwar übernehmen die Städte im Rahmen ihres Versorgungsauftrages diese Last. Aber wir alle können und sollten unseren Beitrag dafür leisten, entsprechend unseren Müll zu entsorgen.
  • Auch die Branche selbst unterstützt dieses Vorhaben. Feuerwerkskörper bestehen seit jeher aus Materialien, die nach dem Abkühlen ganz einfach im Hausmüll entsorgt werden können.
  • Zum Silvestergeschäft 2023 werden Raketen-Spitzkappen, Standfüße oder Zündschnurabdeckungen, die bisher aus Kunststoff bestanden, durch biologisch abbaubare Materialien ersetzt. Das gilt auch für etliche Verpackungen, bei denen die PVC-Abdeckungen durch umweltfreundlichere Kartonage ersetzt wurden.
  • Die Feuerwerksbranche hat bei der Vermeidung von überflüssigem Abfall einige Erfolge vorzuweisen. Diese Ansätze dienen dem Zweck, dem Selbstanspruch unserer Mitgliedsunternehmen und unseres Verbandes gerecht zu werden und unseren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.
    • Seit 2012 werden alle Artikel in Batteriefaltschachteln aus Pappe statt PVC-Stülpdeckeln verpackt.
    • Ab 2020 verzichten die Mitglieder des VPI auf den Import von plastikhaltigen Heuler-/Pfeifenbatterien.
    • Bereits heute wird rund die Hälfte des Branchenumsatzes mit Batterie- und Verbundartikeln generiert, die vollständig aus Altpapier bestehen.
       
  • Bereits heute existieren Feuerwerksprodukte, deren Materialien zu 100 Prozent wiederverwertbar sind. Diese Artikel bestehen rein aus Pflanzenfasern und natürlicher Stärke. Generell gilt: Mindestens 90 Prozent jedes Feuerwerkskörpers besteht aus Altpapier oder Holz. Noch vorhandene Kunststoffteile sind aufgrund rechtlicher und zulassungsrelevanter Vorgaben aktuell noch notwendig.
  • Der Müll zum Jahreswechsel wird derzeit oft dem Feuerwerk allein zugeordnet. Dabei ist Müll ein generelles Problem. Blickt man auf andere Veranstaltungen, so zeigt sich, dass dort das Müllaufkommen auch ohne Feuerwerk deutlich höher liegt als zu Silvester. Beim Münchener Oktoberfest zum Beispiel entstehen rund 88 Tonnen Müll. Beim Frühjahrsdom der Freien und Hansestadt Hamburg entstanden 2019 bereits weitere 163 Tonnen.
    • Auch in kleineren Kommunen ist die Diskrepanz enorm: Beim Schwörmontag, einem traditionellen Ulmer Volksfest, mussten im Nachgang der Veranstaltung 2019 23,5 Tonnen Müll entsorgt werden. Zu Silvester waren es trotz privaten Feuerwerks in Ulm hingegen nur 7,5 Tonnen. All diese Werte beziehen sich jedoch nur auf die Veranstaltungsgelände. Es ist zu erwarten, dass deutlich mehr Müll in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Zuwegen etc. entstanden ist.

PDF-Download

Lärm zu Silvester

Lautstärke in Maßen – Der Knall des Feuerwerks soll neue Vorsätze einläuten

Feuerwerk knallt – und das aus gutem Grund. Wir verabschieden damit traditionell das alte Jahr und gehen motiviert ins Neue. Dabei drücken Knall- und Lichteffekte etwas Positives aus: Wir feiern! Mit Feuerwerk werden traditionell böse Geister vertrieben. Ein bisschen scheint davon hängen geblieben zu sein: Heute stellen am Silvesterabend und in Vorfreude auf das neue Jahr viele Menschen gute Vorsätze auf. Damit verabschieden wir uns von ungeliebten Gewohnheiten – wenn man so will also von „bösen Geistern“.

Position:

  • Die Tradition des Feuerwerks ist viele Jahrhunderte alt. Doch noch immer erfreuen sich tausende Menschen daran. Der Grund: Es ist Blickfang, Tradition und gesellschaftliches Ereignis zugleich.
    • Alljährlichen besuchen hunderttausende Menschen die kleineren und größeren Feuerwerke zum Abschluss städtischer Veranstaltungen oder im Rahmen der Neujahrsfeierlichkeiten wie beispielsweise am Brandenburger Tor.
    • Die Silvestertradition in Deutschland beruht aber auch auf dem Recht jedes Einzelnen privates Feuerwerk zünden zu dürfen. Diese Tradition – auch wenn es oft anders dargestellt wird – gibt es auch in anderen europäischen Ländern. Dort jedoch nicht etwa zur Jahreswende, sondern an den Nationalfeiertagen. So auch in der Schweiz, in Frankreich oder auf Malta.
    • Wir sollten daher nicht mit dieser Tradition brechen. Damit nehmen wir unserer Gesellschaft ein unvergessliches Schauspiel, eine Erfahrung und ein interkulturelles Ereignis, das verbindet.
  • Die Lautstärke von Feuerwerkskörpern ist gesetzlich geregelt.Alle Mitglieder und Hersteller, die im Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) organisiert sind, halten sich bei den Lautstärkeeffekten an die EU-weite Pyrotechnikrichtlinie, die auch im Sprengstoffgesetz festgeschrieben ist.
    • Alle Feuerwerksartikel der Kategorie F2 liegen daher im Normbereich der Grenzwerte von 120 dB (A, Imp.) in acht Metern Entfernung. Die meisten Feuerwerksartikel liegen sogar weit unter diesem Wert.
    • Auch der Verband ist gegen lauteres Feuerwerk: Die vorgegebenen Grenzwerte werden von allen Verbandsmitgliedern befürwortet. Sie bieten Sicherheit für den Menschen und ausreichend Spielraum für ein schönes Silvester.
    • Gerade deshalb spricht sich die pyrotechnische Branche in Deutschland in aller Deutlichkeit gegen illegales Feuerwerk aus. Es überschreitet oft die Grenzwerte und führt zu Verletzungen.
  • Hund, Katze und Co. sind wie wir Menschen auch Lebewesen. Auch auf sie sollte zu Silvester Rücksicht genommen werden.
    • Der VPI plädiert daher dafür, Feuerwerkskörper beispielsweise nur außerhalb von Vogelschutzgebieten zu verwenden und auch nicht in der Nähe von Haustieren Feuerwerk zu zünden. Darüber hinaus können Tierhalter Maßnahmen treffen, damit auch ihre Vierbeiner gut ins neue Jahr kommen.
  • Die VPI-Mitglieder und deren Hersteller arbeiten kontinuierlich an der Entwicklung neuer und an der Verbesserung bestehender Produkte. Stets mit dem Ziel, gute Lösungen zu finden. Zum Beispiel zur Minderung der Lautstärke.
    • Um dem Wohl der Tiere an Silvester Rechnung zu tragen, wird seitens der Industrie stetig an lautstärkeärmeren Feuerwerken geforscht. Damit möchten die Mitglieder des VPI auch den Tierhaltern entgegenkommen.
      • Und es gibt bereits erste Ergebnisse: Geräuschreduziertes Feuerwerk ist bereits heute im Sortiment der Verbandsmitglieder zu finden.

PDF-Download

Illegales Feuerwerk und Missbrauch

Illegale Feuerwerkskörper – Der Hauptverursacher für Verletzungen ist deutlich schädlicher und auch lauter

Im Ausland legal, in Deutschland nicht. Und das in vielen Fällen auch mit Recht. Viele Feuerwerkskörper, insbesondere aus den osteuropäischen Nachbarstaaten, sind deutlich schädlicher und auch gefährlicher. Sie werden auf Grundlage anderer und auch lockerer nationaler Bestimmungen produziert. Teilweise erfüllen sie dabei nicht die aus der Sicht des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI) notwendigen Sicherheitsstandards.

Position:

  • In Deutschland verbotene Feuerwerkskörper, die eventuell sogar legal im Ausland erworben wurden und nach Deutschland eingeführt werden, sind im Wesentlichen für die zu Silvester verursachten Verletzungen verantwortlich. Dies liegt zum einen an den deutlich gefährlicheren Inhaltsstoffen und ggf. sogar an der teils unzulänglichen Verarbeitung.
  • Illegales Feuerwerk ist darüber hinaus lauter, schmutziger und gefährlicher. All das zusammengenommen ist ein Kriterium, weswegen es von der Branche hierzulande aufs Schärfste verurteilt wird. Daher wünschen sich der VPI und seine Mitglieder, dass die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper durch die entsprechenden Behörden stärker überwacht und rechtlich geahndet wird.
  • Illegales Feuerwerk wird von der gesamten Branche entschieden abgelehnt – die hierzulande zugelassenen und vertriebenen Produkte entsprechen höchsten Standards und sie enthalten keine unzulässigen oder gesundheitsgefährdenden Stoffe. Unsere Hersteller halten sich bei der Produktion der Feuerwerksprodukte streng an die Vorgaben der Europäischen Pyrotechnikrichtlinie und deren nationale Umsetzung.
    • Daher verwenden alle VPI-Mitglieder ausschließlich zugelassene Chemikalien, die bei sachgemäßem Umgang weder ein Gesundheits- noch ein Umweltrisiko darstellen. So werden beispielsweise bei der Herstellung der Effektladungen keine Schwermetalle, wie zum Beispiel Blei, eingesetzt.
  • Feuerwerk dient einer schönen Tradition und soll Freude bringen. Dies gelingt durch Verantwortung und gesamtgesellschaftliches aufeinander achtgeben. Illegales Feuerwerk gefährdet nicht nur den/die Nutzer/in, sondern auch jeden Menschen im Umkreis. Sehen Sie daher von der Nutzung ab und seien Sie generell im Umgang mit Feuerwerk vorsichtig und achtsam. Richten Sie es nicht gegen Einsatzkräfte und andere Menschen in Ihrer Umgebung.

PDF-Download

Herstellung und Transparenz

Hochqualitative Arbeit mit besonderem Anspruch: Bei der Herstellung von Feuerwerksartikeln stehen Sicherheit und Umwelt an erster Stelle

Wie bei vielen anderen täglichen Alltagsgütern gilt auch beim Feuerwerk: Ohne Chemie geht es nicht. Die Hersteller, die im Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) organisiert sind, sorgen als Feuerwerksexperten mit europaweit zugelassenen Rezepturen für sorglos genießbare Farb- und Knalleffekte. Der VPI verbürgt sich daher für die von seinen Mitgliedsunternehmen vertriebenen Produkte und garantiert eine transparente Aufklärung zu Produkten und Herstellungsprozessen.

Position:

  • Alleingänge sind Tabu: Die Hersteller im VPI halten sich bei der Produktion der Feuerwerksprodukte streng an die Vorgaben der Europäischen Pyrotechnikrichtlinie und deren nationale Umsetzung.
  • Für den VPI steht der Schutz des Verbrauchers sowie unserer Umwelt an erster Stelle.
    • Die Mitgliedsunternehmen verwenden ausschließlich zugelassene Chemikalien. So werden beispielsweise bei der Herstellung der Effektladungen keine verbotenen Schwermetalle, wie beispielsweise Blei, eingesetzt.
  • Feuerwerk ist hochqualitative Arbeit. Erst wenn das Produkt sicher ist, gelangt es auf den Markt und zum Endverbraucher.
    • Die Produkte durchlaufen daher mehrere Qualitätssicherungsmaßnahmen, die die Mitgliedsunternehmen mithilfe von Tests gewährleisten.
    • Alle Artikel der Mitglieder sind nach strengen Regularien geprüft, zugelassen, legal und sicher.
  • Der Transparenzanspruch des Verbandes und seiner Mitglieder geht über gesetzliche Vorgaben hinaus. Deshalb klären sie vollumfänglich über die Produkte sowie Herstellungsprozesse auf – und das freiwillig.
    • Die Mitglieder des VPI informieren im Rahmen eines eigenen VPI-Registers freiwillig über alle zugelassenen Feuerwerkskörper und pyrotechnischen Gegenstände.
  • Alle Produkte der Mitgliedsunternehmen sind mit Registriernummer und CE-Zeichen gekennzeichnet und werden ausschließlich gemäß den Voraussetzungen der Kategorisierung (Alters- und Zeitfreigabe sowie Grad der Gefährdung) nach SprengG vertrieben.

PDF-Download

Feuerwerksverbote in Innenstädten

Generelle Feuerwerksverbote (in Innenstädten) sind nicht sinnvoll, bestrafen die falschen Personen – und entbehren zudem einer rechtlichen Grundlage

Für das Abbrennen von Feuerwerk existieren in Deutschland bereits Einschränkungen, die durch das geltende Sprengstoffgesetz geregelt sind und die Menschen und Umwelt schützen. Ein generelles Feuerwerksverbot ist nach Ansicht des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI) nicht notwendig. Generelle innerstädtische Feuerwerksverbote sind aufgrund der Rechtsgrundlage darüber hinaus derzeit nicht möglich. Das wurde auch durch ein Rechtsgutachten einer vom Verband beauftragten Kanzlei geprüft und belegt.

Position:

  • Das Thema Sicherheit spielt für die pyrotechnische Branche eine große Rolle. Daher fordert auch der VPI alljährlich die Menschen auf, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll mit Feuerwerk umzugehen. Feuerwerk ist Freude – es sollen damit positive Gefühle transportiert werden.
    • Aber: Ein generelles Verbot zu erwirken, weil einige wenige Chaoten damit Schabernack betreiben, würde auch die große Mehrheit der Menschen treffen, die Feuerwerk aus Freude und zum Spaß nutzen.
    • Der VPI wünscht sich hingegen einen verantwortungsbewussten Umgang mit den vertriebenen Artikeln und spricht sich gegen jede Art des Missbrauchs aus.
  • Der Verband der pyrotechnischen Industrie hat im Zuge der Debatte über innerstädtische Feuerwerksverbote die Möglichkeiten kommunaler Verbote prüfen lassen. Weder das Bundesimmissionsschutzrecht noch die Landesimmissionsschutzgesetze oder die allgemeinen Polizeigesetze der Länder eröffnen nach Auffassung der beauftragten Kanzlei Raum dafür, flächendeckende Beschränkungen oder Verbote zu erlassen.
    • Es existieren zudem bereits heute innerstädtische Verbote auf Grundlage des Sprengstoffgesetzes. Diese begrüßen wir. Es darf beispielsweise nicht vor Gebäuden mit Reetdachkonstruktion, Krankenhäusern oder Kirchen (sofern dort Gottesdienste abgehalten werden) gezündet werden.
       
  • Als Argumentation für Feuerwerksverbote werden u. a. die steigende Zahl von Straftaten unter Missbrauch von Feuerwerk angeführt – so auch beispielsweise in Berlin. Die Straftaten unter Einbeziehung von Feuerwerkskörpern sind jedoch nachweisbar deutlich geringer als dargestellt.
     
  • Im durch den Berliner Senat in den Bundesrat eingebrachten Antrag zur Änderung des Sprengstoffgesetzes wird bspw. angeführt, dass die Zahl von Delikten unter Zuhilfenahme pyrotechnischer Gegenstände stetig gestiegen sei.
    • Kommuniziert werden seitens der Stadt Berlin z. B. Einsatzzahlen von bis zu 1.600 Straftaten und Delikten zum Jahreswechsel. Dabei wird suggeriert, dass die Zahlen mit Feuerwerk zu tun hätten.
    • Gleich zwei Kleine Anfragen der Berliner FDP zeigen jedoch: Die in Berlin nach Silvester registrierten Straftaten mit Feuerwerk liegen deutlich unter den genannten Zahlen. Der Anteil der Straftaten mit pyrotechnischen Gegenständen macht von der Gesamtzahl aller Vorfälle lediglich rund fünf Prozent aus (83 Straftaten mit pyrotechnischen Gegenständen/ca. 1.580 gesamt).
    • In Bremen wurde seitens der regierenden SPD kürzlich im Nachgang einer Senatsantwort zugegeben, dass nicht Feuerwerk, sondern „eher der Alkohol das Problem ist“ (vgl. taz.de/Zisch-Peng-Bumm-Aus/!5713432/)
  • Das Feuerwerk ist also keineswegs maßgeblich für Straftaten zum Neujahrswechsel verantwortlich. Vielmehr spielen Flaschen, Steine oder die bloße Faust eine übergeordnete Rolle. Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Zahlen auf alle Städte und Kommunen übertragbar sind.
  • Für die Durchsetzung von Feuerwerksverboten zieht die Politik immer wieder auch den Sicherheitsgedanken heran. So seien Sicherheitsabstände – insbesondere bei der Verwendung von Verbundfeuerwerken und Batterien – nicht einhaltbar, heißt es. Zudem bestünde mehr Gefahr durch Silvesterfeuerwerk, da durch einen Zuwachs an Verbundfeuerwerken im Handel generell mehr Feuerwerksartikel genutzt würden.
    • Jedoch: Einzelbatterien und Batterieverbünde bieten – verwendet man sie sachgemäß und richtig – ausreichend Sicherheit für umherstehende Personen.
    • Es wird durch diese Artikelart – entgegen der öffentlichen Darstellung – nicht mehr Silvesterfeuerwerk abgebrannt. Neue Marktentwicklungen und Kundeninteressen zeigen im Gegenteil eher Verschiebungen im Absatz. Nicht nur die Umsatzzahlen, sondern auch die verkauften Tonnagen Feuerwerk (nach Retoure) sind identisch bis rückläufig im Vergleich zu den vergangenen Jahren.
       
  • In der Debatte um Feuerwerksverbote gibt es seitens der Politik zunehmend Forderungen, auch ein Verbot für den Handel mit Feuerwerk zu erwirken. Im Antrag der Berliner Landesregierung zur Änderung des Sprengstoffgesetzes wird zudem suggeriert, es gäbe keine wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Ermöglichen von weiteren Feuerwerksverboten. Diese Einschätzung halten wir schlichtweg für falsch.
    • Bundesweit existieren zahlreiche Firmen, die mit der Herstellung und/oder dem Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 bis F4 wirtschaften und dabei rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Unsere Mitgliedsunternehmen zahlen an ihren Standorten entsprechende steuerliche Abgaben und sind eng mit der Gesamtwirtschaft vor Ort verbandelt. U. a. profitieren auch der Einzelhandel, Speditionen etc. von den Unternehmen.
    • Die Existenz vieler Unternehmen – insbesondere kleinerer Manufakturen und Verkäufer – würde durch entsprechende Feuerwerksverbote gefährdet.
    • Im schlimmsten Fall finden sich dann in Zukunft keinerlei Unternehmen mehr in der Bundesrepublik, die für die Ausrichtung von Feuerwerken – auch für Großfeuerwerke – zur Verfügung stehen.
    • Neben den Herstellern und Importeuren in Deutschland finden sich auch zahlreiche Onlineshops und Fachhändler, die sich mit dem Vertrieb von Feuerwerk ein zweites Standbein oder sogar eine Existenz aufgebaut haben. Auch Spediteure profitieren im großen Maße von der pyrotechnischen Branche.
  • Eine Mehrheit der Deutschen ist derzeit gegen ein Feuerwerksverbot.
    • Immer wieder zeigen Umfragen von Zeitungen ein gegenteiliges Bild. So u. a. 2019 in der Bild-Zeitung. 2020 zeichnete sich im Express eine deutliche Mehrheit (62 Prozent) für den Erhalt des Feuerwerks ab.
    • Das Besondere am Silvesterfeuerwerk in Deutschland ist es, dass die Bürger selbst ihr eigenes persönliches Feuerwerk erleben können. Zwar verzichten andere Länder zu Silvester auf privates Feuerwerk, jedoch nicht zu den großen Nationalfeiertagen. Ob Spanien, Frankreich, England oder Malta: Privates Feuerwerk ist zu den Nationalfeiertagen ein Muss und wird nicht in Zweifel gezogen. Hier in Deutschland sollte man es auch zu Silvester nicht verbieten.

PDF-Download

Kalte Pyrotechnik

Vorwort

In der Saison 2017/2018 kamen durch den Gebrauch von pyrotechnischem Material in den ersten drei Ligen insgesamt 53 Personen (von 21 Millionen Zuschauern) zu Schaden. Zwar ist die Pyrotechnik in Stadien bei Weitem nicht der Hauptgrund für Verletzungen von Einsatzkräften, Fans und Ordnern. Dennoch besteht aber durch den laienhaften Einsatz von Bengalos und anderweitig dort eingesetzter Pyrotechnik ein Verletzungsrisiko.

Im Juni 2019 hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen dazu eine „KleineAnfrage“ an die Bundesregierung zum Thema „Alternativer Umgang mit Pyrotechnik in Fußballstadien“ gestellt. Darin verweisen die Anfragesteller darauf, dass in ausländischen Stadien zunehmend Modellprojekte initiiert werden, beispielsweise der Gebrauch der sogenannten „Kalten Pyrotechnik“. Die Bundesregierung verweist in ihrerAntwort darauf, dass sie auch dem Einsatz der „kalten Pyrotechnik“ in Stadien ablehnend gegenübersteht. „Auch im öffentlichen Raum außerhalb von Stadien, insbesondere in größeren Gruppen von Menschen, wie beispielsweise Fanmärschen, ist die Gefährdungslage vergleichbar mit der in Fußballstadien“, heißt es wörtlich in der Antwort der Bundesregierung. Zur Begründung heißt es: „Begründet wird die ablehnende Haltung gegenüber „Kalter Pyrotechnik“ damit, dass von dieser ebenfalls Gefahren ausgehen würden: „Durch die auch bei „Kalter Pyrotechnik“ noch vorhandene Flammentemperatur von i. d. R. über 200° C bis 500° C ist auch bei deren Verwendung durch Zuschauerinnen und Zuschauer in Fußballstadien von einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung umstehender Personen durch z. B. Beschädigung von Kleidung oder gar Verletzungen durch Verbrennungen auszugehen. Die Temperatur der Flammen/Effekte bzw. die Erhitzung der Gegenstände selbst ist aber nur eine der möglichen Gefährdungen.“

Kalte Pyrotechnik ist nicht die Lösung

Der Verband der pyrotechnischen Industrie und seine Mitgliedsunternehmen mitsamt ihren Experten sehen die Anwendung von Kalter Pyrotechnik in Stadien kritisch. Denn trotz der zunächst geringeren Flammentemperatur von 200 bis 500 Grad Celsius besteht bei unsachgemäßem Gebrauch weiterhin Gefahr für umherstehende Personen.

Tendenziell begrüßen wir die von Bündnis 90/Die Grünen angestoßene Debatte über den Umgang mit Pyrotechnik in Stadien. Unsere Expertenmeinung ist es jedoch, dass die Kalte Pyrotechnik nicht zu einer erhöhten Sicherheit beitragen wird. Es sollte stattdessen darüber nachgedacht werden, kontrolliert Bühnenpyrotechnik durch professionelle Pyrotechniker abbrennen zu lassen. Vereine und Verbände orientieren sich bei diesem Vorgehen an bereits bestehenden Standards, die es schon seit Jahrzehnten bei Großveranstaltungen gibt.
Aus Sicherheitsaspekten ist mit Blick auf die Temperatur der Kalten Pyrotechnik folgendes zu beachten:

  • Bereits ab einer Temperatur von 45 Grad Celsius können Verbrennungen ersten Grades auftreten. Die Haut beginnt in diesem Stadium bereits zu „schmoren“.

  • Öl aus einer Fritteuse erreicht eine Temperatur von bis zu 200 Grad Celsius. Bereits innerhalb von Sekundenbruchteilen können dabei schwere Schäden auf der Haut entstehen. Eine Verbrennung dritten oder gar vierten Grades – auch in Verbindung mit einer Sepsis – ist möglich.

  • Glut und Rost können beim Grillen bis zu 500 Grad Celsius heiß werden. Binnen weniger Sekunden können Verbrennungen dritten oder vierten Grades aufkommen.

    Festzustellen ist, dass auch bei der durch die Namensgebung suggerierten „kalten“Pyrotechnik noch Verbrennungen aufkommen können, die dem Menschen schwere Verletzungen zufügen können. Ein großes Problem beim Abbrennen solcher pyrotechnischen Gegenstände – die sich übrigens signifikant von Feuerwerkskörpern, die bspw. zu Silvester gebraucht werden, unterscheiden – sind die fehlenden notwendigen Sicherheitsabstände innerhalb der Stadien. Dort wo Menschen dicht an dicht drängen, sollten keine Bengalos abgebrannt werden.

    Gleichwohl sieht der Verband der pyrotechnischen Industrie Möglichkeiten, mit denen die Fans durch die eingesetzte Pyrotechnik weiterhin Emotionen, Zusammenhalt und Vereinsliebe ausdrücken können:

  1. Wir plädieren dafür, dass Politik, Verbände, Behördensowie Vereins-und Fanvertreter die gemeinsamen Gespräche wieder aufnehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.

  2. Möglich wäre ein zentrales, professionelles Feuerwerk zu Beginn der Fußballspiele, welches durch die Vereine im Zusammenspiel mit den Fan- Vertretern organisiert und durch die Hand von pyrotechnischen Experten gezündet wird.

  3. Die Fankultur sollte berücksichtigt werden: Das Feuerwerk kann als Element der Choreografien gestalterisch und zeitlich geplant werden.

  4. Das Feuerwerk würde damit zu einem zentralen Element des Spiels, des Ausdrucks der Vereinsliebe und zu einem weiteren Höhepunkt jedes Spiels.

  5. Die Pyrotechnik würde sowohl alteingesessenen als auch jungen Fans (Familien) einen Mehrwert bieten – nicht zuletzt durch einen gestärkten Gemeinschaftssinn, der auch zu einer harmonischen und gewaltfreieren Atmosphäre beiträgt.

  6. Für die pyrotechnischen Einlagen könnten spezielle Sicherheitsbereiche abseits der Tribünen geschaffen werden, um die notwendige Sicherheit zu garantieren.

  7. Der Einsatz der Pyrotechnik auf diese Weise ist bereits staatlich geregelt und unterliegt den gleichen Regularien wie beispielsweise bei Großveranstaltungen. Sicherheit ist hier ein wesentlicher Aspekt.

Als Sprachrohr für 21 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen Silvester-, Groß- und Bühnenfeuerwerken verfügt der Verband der pyrotechnischen Industrie über die notwendige Expertise, alle Akteure in dem Prozess des Dialogs und der Entscheidungsfindung zu beraten. Gerne stehen wir daher für Gespräch mit allen Vertretern zur Verfügung.

PDF-Download

Umgang mit Feuerwerk

Feuerwerk ist kein Spielzeug – und darf andere nicht gefährden

Seit Jahrhunderten erfreuen sich die Menschen in Europa und auf der ganzen Welt am Feuerwerk. In den vergangenen Jahren häufen sich jedoch hierzulande die Berichte über die Zweckentfremdung pyrotechnischer Produkte durch einige wenige Bürgerinnen und Bürger. Der unsachgemäße Umgang oder die Verwendung gegen Menschen lehnt der Verband der pyrotechnischen Industrie strikt ab. Aber: Nicht die Feuerwerkskörper sind das Problem. Es sind die Menschen, die ein schönes Brauchtum für falsche Zwecke verwenden.

Position:

  • Dort wo Leichtsinn ist, existiert auch Gefahr – die Nutzung von Feuerwerk wird nicht umsonst durchs Sprengstoffgesetz geregelt. Feuerwerk soll Freude machen und mit dem richtigen Umgang macht es das auch. Es gilt daher umsichtig zu sein und verantwortungsvoll im Sinne seiner eigenen Gesundheit und der anderer zu handeln. Auf die Gesundheit der Jüngsten sollte dabei besondere Rücksicht genommen werden.
  • Aufklärung ist dafür das A und O: Daher plädiert die pyrotechnische Branche zwar einerseits für Eigenverantwortung, sieht sich aber auch in der Pflicht, die Gesellschaft im Umgang mit Feuerwerk nicht allein zu lassen: Die Mitglieder des VPI klären über ihre Produkte auf und geben Ratschläge, wie man diese sicher nutzt.
  • Oberstes Gebot bei der Verwendung von Feuerwerk ist, sich selbst und andere nicht zu gefährden. Vernunft und bedachtes Handeln sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Um mit Feuerwerkskörpern zu hantieren bedarf es einer gewissen Reife und Verantwortung.
  • Der Einsatz von Feuerwerkskörpern gegen Einsatzkräfte oder andere Menschengruppen wird seitens der gesamten Branche aufs Schärfste verurteilt. Körperverletzungen und andere Rechtsverstöße dürfen niemals toleriert werden. Doch darf die Politik auch nicht vor einzelnen Chaoten einknicken. Zudem ist nicht das Feuerwerk für die Handlungen dieser Menschen verantwortlich. Die große Masse vernünftiger Bundesbürger sollte nicht für die Verfehlungen einzelner bestraft werden.
  • Der VPI und seine Mitglieder sprechen sich eindeutig auch für die Rücksicht auf Umwelt und Tierwelt aus. So sollten Haustiere geschützt und auch möglichst in Bereichen des Wildtier- und Naturschutzes kein Feuerwerk gezündet werden.
  • Um dieser Verantwortung Rechnung zu tragen, entwickeln und vertreiben unsere Mitglieder zunehmend auch geräuschreduzierte Feuerwerkskörper.

PDF-Download

Sicherheit

Sicherheit im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Missbrauch von Feuerwerk widerstrebt seinem eigentlichen Sinn – und zugleich unserem Wunsch, wie mit den Produkten unserer Mitglieder umgegangen wird. Positive Momente und gute Gefühle, die wir traditionell mit dem Silvesterfeuerwerk verbinden, kommen nicht davon, Böller und andere Feuerwerkskörper in der Hand zu zünden oder sie gar als Waffe gegen Tiere und Menschen zu richten. Bei einem fröhlichen Jahreswechsel haben Angst und Gewalt keinen Platz. Um Raketen und Knaller als Freude zu erleben, braucht es deshalb einen sachgemäßen Umgang, der Silvesterunfällen vorbeugen kann. Das bedeutet: Es kommt darauf an, richtig zu zünden.

  • Sicherheit fängt schon beim Kauf von Feuerwerk an. Feuerwerkskörper sind je nach Beschaffenheit oder ihrem Verwendungszweck in Kategorien eingeteilt:
    • Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres nur an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Das Abbrennen der Artikel ist ganzjährig erlaubt.
    • Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind grundsätzlich nur vom 29. bis 31. Dezember eines Jahres frei erhältlich. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, so dürfen schon ab dem 28. Dezember Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erworben werden.
    • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und den 1. Januar. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der Gemeinde zu beantragen ist.
    • Darüber, auf welche Kennzeichnungen beim Kauf sicheren Feuerwerks zu achten ist, informiert der VPI auf seiner Website. Hier finden Feuerwerksnutzer Sicherheitstipps, Anleitungen und weitere wichtige Informationen rund um den sicheren Gebrauch von Feuerwerk.
       
  • Schwerwiegende Unfälle und Gehörschäden entstehen überwiegend durch illegales bzw. in Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk, das beispielsweise im Ausland (dort zum Teil auch legal) erworben wird. Als Verband weisen wir seit jeher darauf hin, dass illegale Feuerwerkskörper gefährlich sind.
    • Was Sie selbst tun können, um Unfällen vorzubeugen: Kaufen und verwenden Sie nur Feuerwerk, das eine CE-Kennzeichnung und eine Registrierungsnummer trägt.
    • Auch das VPI-Zeichen des Verbandes der pyrotechnischen Industrie ist ein Sicherheitsmerkmal. Es wird nur von unseren Mitgliedsfirmen verwendet.
    • Außerdem: Bekanntes ist sicherer. Feuerwerkskörper sollten nur in den gängigen und dafür berechtigten Verkaufsstellen erworben werden. Das sind Supermärkte, Baumärkte, Einkaufszentren, der Feuerwerksfachhandel, seriöse Onlineshops, Drogeriemärkte oder Schreibwarenläden
       
  • Erst nachdenken, dann zünden! Wirklich genießen können wir die pyrotechnischen Effekte wie Lichter, Knall und Funken nur dann, wenn Nutzer zusätzlich zum verantwortungsvollen Kauf ein paar wichtige Regeln bei der Verwendung von Feuerwerk einhalten:
    • NUR wer einen klaren Kopf behalten hat, sollte Feuerwerk zünden. Feuerwerk und Alkohol vertragen sich also nicht. Am besten lesen Sie zudem schon am Nachmittag vorbereitend die Gebrauchsanweisung auf den Verpackungen.
    • Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie z. B. Tischfeuerwerke, sollten nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Alle anderen Gegenstände, vor allem alle Gegenstände der Kategorie F2, dürfen nur im Freien abgebrannt werden!
    • Bis auf einzelne Feuerwerkskörper, die für den Gebrauch in der Hand vorgesehen sind (z. B. Handfontänen, Wunderkerzen oder Bengalsticks), dürfen sämtliche Feuerwerkskörpernach dem Zünden niemals in der Hand behalten werden. Kleinere Knallkörper mit Reibkopf werden an einer Streichholzschachtel entzündet und sofort weggeworfen – natürlich nicht in oder die Nähe von Personengruppen. Die größeren Knallkörper wie Kanonenschläge müssen auf den Boden gelegt und dort entzündet werden. Entfernen Sie sich rasch von den gezündeten Knallkörpern!
    • Für den Abschuss von Raketen eignet sich ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Wichtig ist, dass die Raketen ungehindert aufsteigen können. Beim Abschuss von Raketen sollten Sie schon vorab die mögliche Flugbahn beachten. Besonders in Gegenden, in denen es Gebäude aus leicht brennbarem Material gibt, sind Schutzzonen einzuhalten.
    • Batterie- und Verbundfeuerwerke haben eine wesentlich größere Effektfülle. Hier sind besondere Sicherheitsaspekte auf den jeweiligen Gebrauchsanweisungen zu beachten. Zudem gilt immer ein ausreichender Sicherheitsabstand. Beim Zünden darf niemals der Kopf über die Batterien oder Verbundfeuerwerke gehalten werden.
    • Keine Experimente beim Zünden: Wer Zweifel hat, sollte auf Nummer sicher gehen und einen Eimer Wasser oder einen Auto-Feuerlöscher bereithalten. Zur eigenen Vorsicht heißt es grundsätzlich: Türen und Fenster schließen. Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Feuerwerkskörper sollten auch in keinem Fall in Taschen von Kleidungsstücken "zwischenlagert“ werden.
    • Blindgänger müssen mit Wasser überschüttet und entsorgt werden. Dies gilt nicht für Feuerwerkskörper mit Ersatzzündschnur (z. B. Batterien und Verbundfeuerwerke). Im Falle einer Fehlzündung sollten Nutzer 15 Minuten warten, bevor sie die Ersatzzündschnur anzünden.
       

PDF-Download