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  • VPI – der Interessenverband der Pyroindustrie

    Pressemeldungen des VPI

Kommunale Feuerwerksverbote: Warum das DUH-Gutachten kritisch zu sehen ist

Vor dem Hintergrund des aktuellen DUH-Gutachtens dürfte sich die eine oder andere Kommune derzeit vielleicht fragen, ob sie das Silvesterfeuerwerk einschränken müsse.
Diese mögliche Verunsicherung ist verständlich, aber unbegründet.

Die DUH stützt sich auf ein Gutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und leitet daraus weitreichende Pflichten für Städte und Gemeinden ab – inklusive großflächiger Verbotszonen und angeblicher Haftungsrisiken bei Unterlassung.

Ein für den VPI erstelltes Rechtsgutachten kommt dagegen zu einem deutlich anderen Ergebnis: Sprengstoffgesetz und Erste Sprengstoffverordnung regeln den Umgang mit Silvesterfeuerwerk weitgehend abschließend.
Kommunen verfügen in klar definierten Ausnahmefällen über konkrete Handlungsspielräume, etwa zum Schutz einzelner besonders brandempfindlicher Gebäude oder beim Umgang mit reinen Knallkörpern in dicht besiedelten Bereichen.

Das DUH-Gutachten versucht, diese Ausnahmen zu einem „Generalschlüssel“ für großflächige Verbotszonen zu machen. Zum einen wird der Begriff der „besonders brandempfindlichen Gebäude und Anlagen“ sehr weit ausgelegt, sodass im Ergebnis ganze Altstadtbereiche oder dicht bebaute Viertel darunterfallen könnten. Zum anderen wird aus der Möglichkeit, zusätzliche Schutzbereiche festzulegen, faktisch eine Pflicht konstruiert – verbunden mit einem pauschalen Sicherheitsradius von rund 200 Metern, der im Gesetz so nicht vorgesehen ist.

Damit entfernt sich das DUH-Gutachten erkennbar vom Wortlaut und Systematik der 1. SprengV. Die Verordnung verlangt eine konkrete Gefahrenabwägung im Einzelfall, keinen politisch definierten Standardradius für ganze Stadtgebiete. Auch die Annahme, Kommunen seien ohne großflächige Verbotszonen automatisch haftungs- oder strafrechtlich gefährdet, ist rechtlich keineswegs gesichert, sondern vor allem geeignet, Druck aufzubauen.

Für Kommunalpolitikerinnen und -politiker heißt das: Rechtssichere Gefahrenabwehr ist möglich – mit punktuellen Maßnahmen an echten Hotspots und im Rahmen der vom Bundesrecht vorgesehenen Ausnahmen. Wer darüber hinausgehen will und flächendeckende Verbotszonen schafft, bewegt sich dagegen auf rechtlich unsicherem Terrain.

Interessierten bietet das VPI-Gutachten eine tragfähige Grundlage und zeigt, wo die Grenzen des kommunalen Handlungsspielraums tatsächlich liegen.

Download Rechtsgutachten

Zum Verband IDer Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist der Zusammenschluss von
23 (teils assoziierten) Mitgliedsunternehmen aus Deutschland. Der VPI betreut Hersteller von Silvester-, Groß- und Bühnenfeuerwerken sowie Hersteller von pyrotechnischer Munition aus dem gesamten Bundesgebiet.

Pressekontakt: Klaus Gotzen -Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI)
An der Pönt 48, 40885 Ratingen; Telefon: 02102 / 186 200, E-Mail: info@feuerwerk-vpi.de