Ratingen/Berlin, 23.10.2019.
„Die Argumente der Deutschen Umwelthilfe werden nicht dadurch stichhaltiger und richtiger, dass sie stetig in dem Wissen wiederholt werden, dass die eigenen Argumente aufgrund der hier geltenden Rechtslage keinen Bestand haben“, sagt Klaus Gotzen, Geschäftsführer des VPI. Der in Deutschland zulässige Grenzwert liegt bei 40 µg PM10/Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Ein PM10-Tagesmittel darf im Übrigen 50 µg PM10/Kubikmeter nicht öfter als 35 Mal überschreiten. „Keine der von der DUH genannten Städte überschreitet diesen Grenzwert. Wir haben schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die DUH hier bewusst Zahlen nennt, um die Öffentlichkeit zu täuschen.“